In allen europ. Ländern bildeten L. F. (lat.; »Grundgesetze«) Vorformen zur modernen Verfassung; sie hatten allerdings nur z. T. dieselben Funktionen. Während diese staatliche Macht organisiert, Individualrechte garantiert und im Rang über der allgemeinen Rechtsordnung steht, zeigt die Pluralform der L. F., dass sie kein planmäßiges, einheitliches Verfassungsgesetz darstellten, aber einen …