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Legistik
(1,238 words)

1. Definition

Der Begriff der L. (Wissenschaft vom röm. Recht) zur Benennung eines Untersuchungsgegenstands der Rechtsgeschichte findet sich nur im Deutschen und wurde erst in den 1970er Jahren als komplementär zur Kanonistik (Wissenschaft vom Kirchenrecht) geprägt. Untersucht werden die röm.-rechtlich geprägten Texte aus der Zeit des ius commune, die in der dt. Terminologie auch als Epoche der Geltung des »gemeinen Rechts« bezeichnet…

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Lepsius, Susanne, “Legistik”, in: Enzyklopädie der Neuzeit Online, im Auftrag des Kulturwissenschaftlichen Instituts (Essen) und in Verbindung mit den Fachherausgebern herausgegeben von Friedrich Jaeger (bis 2019), Georg Eckert, Ulrike Ludwig, Benjamin Steiner und Jörg Wesche. J.B. Metzler, Teil von Springer Nature. Copyright © Springer-Verlag GmbH, DE 2005-.. Consulted online on 05 June 2023 <http://dx.doi.org/10.1163/2352-0248_edn_COM_302864>
First published online: 2019



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