1. Definition
Der Begriff der L. (Wissenschaft vom röm. Recht) zur Benennung eines Untersuchungsgegenstands der Rechtsgeschichte findet sich nur im Deutschen und wurde erst in den 1970er Jahren als komplementär zur Kanonistik (Wissenschaft vom Kirchenrecht) geprägt. Untersucht werden die röm.-rechtlich geprägten Texte aus der Zeit des ius commune, die in der dt. Terminologie auch als Epoche der Geltung des »gemeinen Rechts« bezeichnet…