1. Allgemein
Durch L. und Adoption konnten nichteheliche Kinder den Status ehelicher Kinder erlangen. In der Nz. waren v. a. die L. durch nachfolgende Ehe (lat. per matrimonium subsequens; s. u. 2.) und die L. durch Hoheitsakt (per rescriptum principis; s. u. 3.) verbreitet. Beide haben ihre Wurzeln im röm. Recht, hatten aber zu Beginn der Nz. schon wesentliche Prägung und Veränderung durch das kanonische Recht (Kirchenrecht) und durch Partikularrechte erfahren [10. 130]; [7. …