Der gegen Ende des 18. Jh.s aus der Rechtssprache entwickelte Begriff der L. (mlat. legitimitas, v. a. in Bezug auf Abstammung und Besitz) bezeichnet die »Rechtmäßigkeit« und daraus erwachsend die Anerkennungswürdigkeit und tatsächliche Anerkennung von Herrschafts-Trägern und -Akten sowie Regierungs- bzw. Staatsformen. Die politische Aufladung des zugehörigen Adjektivs (lat. legitimus) setzte mit der Verknüpfung von Erbrecht und herrschaftlicher Amtsnachfolge (Thronfolge) u. a. in der Goldenen Bulle 1356 ein. Sie beschleunigte sich im Zuge der Tyrannislehren, die z…
Legitimität(670 words)
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Weber, Wolfgang E.J., “Legitimität”, in: Enzyklopädie der Neuzeit Online, im Auftrag des Kulturwissenschaftlichen Instituts (Essen) und in Verbindung mit den Fachherausgebern herausgegeben von Friedrich Jaeger (bis 2019), Georg Eckert, Ulrike Ludwig, Benjamin Steiner und Jörg Wesche. J.B. Metzler, Teil von Springer Nature. Copyright © Springer-Verlag GmbH, DE 2005-.. Consulted online on 04 December 2023 <http://dx.doi.org/10.1163/2352-0248_edn_SIM_302954>
First published online: 2019
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