1. Begriff
Unter dem Begriff der B. L. können alle rechtlich begründeten, auf herrschaftlicher Abhängigkeit bzw. auf staatlicher, kommunaler oder kirchlicher Zugehörigkeit basierenden Abschöpfungen des Wirtschaftens von Angehörigen der ländlichen Gesellschaft vor den Agrarreformen des 19. Jh.s zusammengefasst werden. Die Vielzahl ihrer Erscheinungsformen und Empfangsberechtigten insbes. in der Frühen Nz. erlaubt häufig keine exakte Bestimm…