1. Gegenstand
In den meisten Teilen des frühnzl. Europa gab es keine eigenständige L., da die örtliche Administration – im zeitgenössischen Verständnis die Handhabung der »guten Policey« (Polizei) – nahezu überall organisatorisch und personell mit anderen ›öffentlichen‹ Funktionen verwoben war, bes. häufig mit der niederen Gerichtsbarkeit, manchmal auch mit der Erhebung von Steuern oder mit der Domänen-Verwaltung. Daher tut sich für d…