Die L. L. ist eine frühnzl. Theorie, welche die Geltung des Röm. Rechts (Gemeines Recht) in Deutschland erklärt. Sie besagt, Kaiser Lothar III. von Supplinburg habe 1137 durch ein Gesetz dessen Anwendung im Hl. Röm. Reich angeordnet.
Hintergrund der L. L. sind Überlegungen spätma. und frühnzl. Juristen, weshalb das unter der Herrschaft des oström. Kaisers Justinian im 6. Jh. erstellte Corpus Iuris Civilis, die große Kodifikation des (spät-)antiken Röm. Rechts, viele Jahrhunderte nach dem Untergang des Röm. Reiches in weiten Teilen Europas als weiterhin gel…