M. sind ein frühnzl. Begriff für die Hoheitsrechte des Herrschers. Sie rückten seit dem 17. Jh. in ganz Europa ins Zentrum der staatsphilosophischen und staatsrechtswiss. Diskussion (Staatslehre, allgemeine); ihnen kam bei der Ausgestaltung der Organisation des nzl. Staates wesentliche Bedeutung zu.
Seit dem 16. Jh. bildeten sich in ganz Europa in einem umfassenden staatsphilosophischen Diskurs unterschiedliche Arten von M. heraus. Ausgangspunkt war die sog. maiestas, die in der Nz. nicht nur die Erhabenheit einer Person, sondern v. a. auch deren umfassendes Herrschaftsre…