1. Marktordnungen
Vom 16. bis 18. Jh. war das Marktgeschehen in Europa Gegenstand zahlreicher rechtlicher Regelungen. Zuständig für die Anordnung eines Wochenmarktes waren die Städte, wobei z. T. (etwa in Preußen) der Landesherr ein Genehmigungsrecht hatte [4. 33–37]. Stadtrechte und Landrechte oder auch besondere Marktordnungen waren dementsprechend Rechtsquellen für das M. Die Normen gehörten zu den Polizei-Ordnungen. Sie zeigen den Markt aus der Perspektive der Obrigkeit un…