1. Begriff und Definition
M. bedeutet die Herbeiführung eines Friedens aufgrund von bestimmten vertraglich geregelten Bedingungen zwischen Konfliktparteien durch einen neutralen Vermittler. M. begegnet als Mittel sowohl zur Vermeidung (z. B. Kongress von Cambrai, 1722–1725) wie auch zur Beendigung einer kriegerischen Auseinandersetzung. Die M. ist zu unterscheiden von der Arbitration, bei der sich die im Streit befindlichen Völker…