1. Allgemein
Als M. wurden in der Nz. alle Angehörigen nichtakademischer mediz. Berufe gefasst, die ihre Heiltätigkeit für den »gemeinen Mann« [16] an festen Orten oder umherziehend ausübten: M. »sind solche Personen, deren Berufsgeschäfte auf den erkrankten Körper und die Genesung der Kranken abzwecken, als Aerzte, Wundärzte, Geburtshelfer, Hebammen, Apotheker und Krankenwärter« [1]. Im weiteren Sinne zählten auch sog. Pfuscher (nicht o…