Die M. F. (von lat. facultas medica; »mediz. Fähigkeit«, »mediz. Macht«, im übertragenen Sinne »mediz. Korporation«) findet sich bereits in ma. Universitäten. Sie war im Corpus der Universität autonomer Ort mediz. Ausbildung und Verleiherin mediz. Grade, im Wesentlichen also des Titels eines Lizentiaten (lat. licentia doctorandi; »Lehrbefugnis«) oder eines mediz. Doktortitels (lat. doctor medicinae) nach erfolgter Wissensprüfung (Examen), später auch Wächterin übe…