Die M.schaft war seit dem MA ein an Voraussetzungen gebundenes Recht der selbständigen Ausübung einer definierten gewerblichen Tätigkeit innerhalb lokaler oder regionaler Grenzen. Dies umfasste neben der Herstellung bzw. dem Vertrieb gewerblicher Güter oder Dienstleistungen die Leitung eines Betriebs, die Ausbildung von Lehrlingen (Lehrzeit) und die Beschäftigung von Gesellen. M.schaft stand an der Spitze des handwerklichen Ausbildungswegs und bedeutete neben…