Als M. der Nz. bezeichnet man Werke der bildenden Kunst – Malerei, Graphik, Bildhauerei, Architektur –, der Musik, der Literatur sowie auch der darstellenden Kunst, die dem Gedächtnis (lat. memoria) einer verstorbenen Person dienen (Totengedächtnis). Sie hatten je nach Epoche in unterschiedlicher Weise relig.-liturgische, soziale und historiographische Funktionen [6]. In erweitertem Sinne bezeichnet M. Objekte, die Personen und Ereignisse in der Erinnerung einer Gruppe bewahren…