Als M. gelten Stiftungen, die der Schaffung eines Gedächtnisses dienten. Zu unterscheiden sind Formen der individuellen religiösen und liturgischen Memoria (wie Mess-, Gebets- oder Kirchenstiftungen) von Formen der sozialen Memoria (wie Armen- und Studienstiftungen). Während im MA v. a. Angehörige des Hochadels und hohen Klerus sowie des begüterten Stadtbürgertums als Stifter wirkten [3]; [10], traten seit dem SpätMA, begünstigt durch Individualisierung und Territorialisierung, auch weitere Kreise des Adels als Wohltäter in Kirche und Gesellschaft hervor.
Für den Adel…