Die Vielschichtigkeit des Ausdrucks M. erlaubt keine eindeutige Definition. Er bezieht sich z. T. auf Musikformationen des Militärs, also auf die Ausführenden, sodann auf die Musik selbst sowie auch auf ihre Funktionen. Letztere reichen von rein militärmusikal. (wie etwa der akustischen Befehlsübermittlung, der Regelung des Gleichschritts, dem psychologischen »Antrieb«) und herrschaftlich-repräsentativen bis hin zu …