Nach heutigem Verständnis ist der M. als Mitglied der obersten Exekutive Leiter eines Ressorts. Sein Aufgabenbereich ist von diesem, d. h. vom Fachprinzip her, fest umrissen; das ihm unterstellte Ministerium ist hierarchisch strukturiert. Als Regierungsmitglied steht er unter der Autorität eines Regierungschefs (Premierminister, Kanzler) und zugleich in kollegialischer Solidarität zu den anderen M. (vgl. Behörde).
In dieser Form ist das M.-Amt Ergebnis einer langen…