1. Rechtskontexte und Praxis
Zahlreiche Rechtstexte von der Antike bis ins 19. Jh. definierten die M. (lat. dos) als Beitrag der Ehefrau zu den »Lasten der Ehe« – und sahen diese damit primär als Konsumentin und nicht als produktiv Arbeitende. Insgesamt ist die M. eine ambivalente Institution, da sie auf der Vorstellung der Schutzbedürftigkeit und eingeschränkten Geschäftsfä…