Ein für die Montanwirtschaft genutzter Raum wurde in der Frühen Nz. vom Inhaber (»Herrn«) des Bergregals unter Beifügung der jeweiligen Ortsbezeichnung als »Bergamt« oder »Berggericht« bezeichnet. Von dieser rechtlich bestimmten Raumbezeichnung wich dieser nur gelegentlich ab, indem er ab dem letzten Drittel des 16. Jh.s den aus Jagd und Forstwirtschaft geläufigen Begriff »Revier« adaptierte.
In der Geschichtswissenschaft des 19./20. Jh.s konkurrierten im Hinblick auf …