Mit dem Wachstum der Montanwirtschaft ab dem 15. Jh. (Montankonjunkturen) stiegen auch die Anforderungen an die Montanbeamten, wobei oberstes Gebot die kompetente, umgehende Erledigung aller Geschäftsvorfälle war. Laut einer Begründung der Innsbrucker Kammer von 1536 diente die M. »fürnemblich zu Erhaltung des Perckwercks zu Swatz [Schwaz], an welchem diesem Land nach der Justitia zum hechsten gelegen sein will«. Damit war der M. ein fester Platz im werdenden Finanz-Staat …