1. Grundzüge
M. ist ein Teilbereich der Bildung. Sie umfasst generell jegliche Art der Ausbildung zu einer Form musikal. Handelns. Eine begriffliche Einengung auf die musikal. Berufsbildung würde dem Verhältnis zum Musikleben, in dem M. stets zu sehen ist [9. 1444–1446], nicht gerecht. Denn zum einen waren in der Nz. neben berufsmäßigen Musikern viele Personen der gehobenen Stände in der Lage, auf mindestens gleich hohem Niveau zu musizieren od…