1. Begriff
M. ist eine gemeinindoeurop.Verwandtschafts-Bezeichnung für den weiblichen Eltern-Teil eines Kindes (Kindheit). Der rechtliche und soziale Status der M.schaft (s. u.) wird in der Regel durch die Geburt eines Kindes begründet, kann aber auch auf dem Rechtsakt der Adoption oder entsprechenden sozialen Praktiken (Pflege-M., Stief-M.) beruhen (Legitimation des Kindes). Mit dem Begriff der M. waren in nzl. europ. Gesellschaften starke emotionale, bes. auf Fürsorge und Schutz (Mütterlichkei…