Das N. ist Teil des Eigentums-Rechts an Grundstücken. Es beinhaltet Regelungen, durch welche die grundsätzlich freie Nutzungsbefugnis eines Eigentümers beschränkt wird. Solche Einschränkungen können unter Nachbarn (Nachbarschaft) vereinbart werden. Ein Beispiel ist etwa die Verabredung, dass der Weg auf einem fremden Grundstück benutzen werden kann. Bei solchen Vereinbarungen besteht ein besonderes Interesse an deren Recht…