1. Begriff
Der Begriff N. bezeichnet eine Volksvertretung, die als gesetzgebendes Organ (Parlament) zu Verhandlungen und Entscheidungen über grundsätzliche den Staat betreffende Angelegenheiten zusammentritt. Bei der konstituierenden N. liegt diese Aufgabe i. Allg. in der Schaffung der institutionellen Grundlagen für die politische Organisation einer Nation, speziell im Erlass einer Verfassung. Wenn N. in Situationen der Diskontinuität staatlicher Ordn…