Unter N. versteht man die Erhebung in den Adels-Stand durch einen Herrscher. Im weiteren Sinne kann man darunter auch Standes-Erhöhungen verstehen, also die Erhebung einer bereits adligen Person (oder Familie) in einen höheren Adelsrang. Zumindest der Aufstieg in den niederen Adel vollzog sich zu Beginn der Nz. in den meisten europ. Ländern freilich meist noch nicht durch einen ausdrücklichen N.-Akt, sondern eher stillschweigend, indem man etwa einen entsprechenden Adelssitz (z. B. ein Ritt…