1. Das Jahr 1624
Für jene protest. Rechtsgelehrten [1]; [2], die sich im 18. Jh. auf die beiden lat. Begriffe annus normalis (»N.«) und annus decretorius (»Entscheidungsjahr«) festlegten, existierte nur ein N.: das Jahr 1624, als Stichdatum zur Bestimmung der konfessionellen Besitzverhältnisse im Heiligen Römischen Reich nach dem Westfälischen Frieden (1648). Ob sich bereits diverse reichsrechtliche Bestimmungen des 16. Jh.s als Einführungen eines N. deuten lassen [7. 39], …