Der Begriff der N. ist vom lat. Verb notare (»kenn-, aufzeichnen«) abgeleitet. Musik wird durch N. schriftlich aufgezeichnet und kenntlich gemacht. Manche Merkmale von Notenschriften wie etwa die Bezifferung eines Generalbasses weisen zudem in Richtung einer Kurzschrift, sodass dieser Aspekt von notare in der M. N. ebenfalls erfüllt ist. N. geschieht in formalisierter Weise unter Zuhilfenahme besonderer Notenzeichen. Das Prinzip der schr…