Unter N. wird heute die berechtigte Verteidigung gegen einen Angriff verstanden. Dies hat zur Folge, dass der Verteidiger, obwohl er einen Straftatbestand, z. B. eine Körperverletzung oder Tötung, erfüllt, dafür nicht bestraft wird und sich auf privatrechtlicher Ebene auch nicht schadensersatzpflichtig macht.