Der Grundsatz »Keine Strafe ohne Gesetz« umfasst mehrere Ausprägungen des rechtsstaatlichen Strafrechts: Er verbietet die rückwirkende Anwendung von Strafgesetzen, die Anwendung strafbegründenden oder strafschärfenden Gewohnheitsrechts sowie die Analogie zu Lasten des Täters und verlangt die sprachlich-juristische Bestimmtheit von Strafgesetzen. Die lat. Formulierung N. P. S. L. stammt erst von P. J. A. Feuerbach (1801) [2. § 20], hat v. a. mit dem Rückwirkungsverbot aber weit zurückreichende Wurzeln [6. 17–25]. Im frühnzl. Strafrecht spielte der Grundsat…
Nulla poena sine lege(709 words)
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Oestmann, Peter, “Nulla poena sine lege”, in: Enzyklopädie der Neuzeit Online, im Auftrag des Kulturwissenschaftlichen Instituts (Essen) und in Verbindung mit den Fachherausgebern herausgegeben von Friedrich Jaeger (bis 2019), Georg Eckert, Ulrike Ludwig, Benjamin Steiner und Jörg Wesche. J.B. Metzler, Teil von Springer Nature. Copyright © Springer-Verlag GmbH, DE 2005-.. Consulted online on 07 June 2023 <http://dx.doi.org/10.1163/2352-0248_edn_SIM_319573>
First published online: 2019
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