Der Begriff O. (frühneuhochdt. »Oberkeit«) begegnet seit dem ausgehenden MA; seit dem 16. Jh. wurde er fast ausschließlich zur Bezeichnung für weltliche und geistliche Herrschaft (= H.) verwendet. Erst im 19. Jh. wurden stattdessen Begriffe wie Staatsgewalt oder Landesherrschaft gebraucht. Die frühnzl. Bezeichnung bezieht sich auf die herrschaftliche Gewalt, die fest in eine ständische Ordnung eingebunden ist (Stand, Stände). In den Quellen des 16. bis 18. Jh.s we…