1. Begriff und Definition
O. (lat. occupatio) bezeichnet im Röm. Recht die Besitznahme als eine Form des Eigentumserwerbs. In der Nz. wurde der Begriff durch das Attribut bellica spezifiziert, das auf den Krieg als Rechtsgrund solchen Erwerbs verwies, und damit in den Bereich des öffentlichen Rechts transferiert; im Kontext von Kriegsrecht, Staatsrecht und V…