O. (»Anordnungen«; von lat. ordinatio, »Ordnung«) waren Gesetzgebungs-Akte im Königreich Frankreich, und zwar sowohl der regionalen Gewalten wie z. B. der Herzöge von Burgund oder Guyene, als auch v. a. des franz. Königs; für die Rechtsentwicklung Frankreichs sind Letztere von Bedeutung.
Bis einschließlich 1629 ergingen diese O. aufgrund einer Initiative und unter Mitwirkung der Stände (états, parliaments) durch königliche Sanktion, danach allein als königliche Gesetzgebungsakte im Zeichen des Absolutismus. Seit dem SpätMA, bes. aber seit dem 16. Jh. verfolgte…