P. bezeichnet grundsätzlich die rechtliche Gleichbehandlung von Interessengruppen, im histor. Kontext jene von verschiedenen relig. Bekenntnissen in Staat, Land und Gemeinde. Nach ma. Ansätzen – etwa dem Nebeneinander von Christen, Moslems und Juden in den Kreuzfahrerstaaten (um 1100–um 1300) – wurde P. in besonderem Maße durch die Glaubens Reformationen zu Beginn des 16. Jh.s aktualisiert: Nun ging es um das Nebeneinander christl. Glaub…