Enzyklopädie der Neuzeit Online

Get access

Patrimonialgerichtsbarkeit
(682 words)

Die P. war eine besondere Form privater Gerichtsbarkeit, die meist mit dem Besitz eines Gutes (lat. patrimonium), also mit Grund und Boden, verknüpft war. Sie konnte für Zivil- und Strafsachen zuständig sein.

1. Frühe Neuzeit

Seit dem MA hatten die Landesherren die ihnen zustehende Gerichtsbarkeit vielfach an Städte, Klöster, Stifte oder Gutsherrschaften verliehen. In Kontinentaleuropa konnten daher in der untersten Instanz private Gerichtsbarkeiten bestehen, die als dingliche Berechtigung mit dem Grundbesitz verbun…

Cite this page
Pahlow, Louis, “Patrimonialgerichtsbarkeit”, in: Enzyklopädie der Neuzeit Online, im Auftrag des Kulturwissenschaftlichen Instituts (Essen) und in Verbindung mit den Fachherausgebern herausgegeben von Friedrich Jaeger (bis 2019), Georg Eckert, Ulrike Ludwig, Benjamin Steiner und Jörg Wesche. J.B. Metzler, Teil von Springer Nature. Copyright © Springer-Verlag GmbH, DE 2005-.. Consulted online on 30 September 2023 <http://dx.doi.org/10.1163/2352-0248_edn_COM_325134>
First published online: 2019



▲   Back to top   ▲