Der dt., franz. und engl. Begriff P. (von lat. pensio, »Zahlung«) hatte in der Nz. mehrere Bedeutungen. Er stand zunächst für jährliche Einkünfte, Dienstgelder oder Gehaltsbezüge, bezeichnete aber auch Geld für Kost und Wohnung bzw. Einrichtungen, an denen man gegen Bezahlung Unterkunft und Verköstigung erhielt [4]. Abgeleitet davon war das Wort »Pensionierer« (franz. pensionnaire, ital. pensionario) für Bezieher einer P. oder Kostgänger.