1. Begriff
P. bezeichnet die Vereinigung zweier oder mehrerer polit. Gebilde unter einem einzigen Herrscher. Die einzelnen Territorien behalten dabei in der Regel ihre eigenen Grenzen, Gesetze und Ständeversammlungen. Während die jeweiligen Monarchen in der Nz. mit wechselndem Erfolg versuchten, die von ihnen in P. regierten Länder in eine Realunion (eine auf Dauer angelegte, verfassungsrechtlich fixierte Verbindung mit …