1. Allgemein
In P. werden seit dem Ende der Nz. wichtige familienrechtliche Verhältnisse einer Person aufgezeichnet: z. B. Geburt, Legitimation des Kindes, Adoption, Eheschließung, Eheauflösung und Tod (vgl. Familienrecht). Je nach Trennung von Staat und Kirche wird die Konfession der Person ebenfalls vermerkt oder nicht [4. 3]. Der Begriff P. ist seit einer staatlichen Registerführung geläufig, die Ende des 18 Jh.s von Frankreich ausgehend europaweit ei…