1. Begriff
Unter P. versteht man heute ein auf dem Wesen der menschlichen Person beruhendes und daraus abgeleitetes subjektives Recht, das einerseits als Menschenrecht die Beachtung elementarer Bedürfnisse des Menschen gegenüber dem Staat garantiert, andererseits als allgemeines P. und im Plural als (besondere) P. nicht autorisierte Eingriffe der Mitbürger in bestimmte …