1. Begriff
Unter P. (von lat. petere, »verlangen«, »bitten«) versteht man heute das in Verfassungen (z. B. Art. 17 Grundgesetz) geregelte Grundrecht (Menschenrechte), sich mit Bitten oder Beschwerden an Behörden und Staatsorgane, v. a. an das Staatsoberhaupt und die Volksvertretungen, zu wenden. Während es in England bereits durch die Bill of Rights (1689) und in Nordamerika und Frankreich in den Verfassungen am Ende des 18. Jh.s gewährt wurde (Menschen- und Bürgerrechtserklärungen), erlangte es in den dt. Sta…