1. Funktion und Lehrinhalte in der Frühen Neuzeit
Die Ph. F. bildete als sog. untere Fakultät in protokollarischer und rechtlicher Gleichstellung mit den oberen F. (Theologische Fakultäten; Juristische Fakultät; Medizinische Fakultät) einen integralen administrativen wie fachlichen Bestandteil der alteurop. Universität jedweder konfessioneller Ausrichtung, ehe die unablässig fortschreitende fachliche Spezialisierung schließlich im 19. Jh. …