Seit dem hohen MA waren neben dem frei tätigen Arzt (medicus) bei weltlichen und geistlichen Fürsten, in Klöstern sowie in Stadtverwaltungen Ärzte angestellt, die der jeweiligen Herrschaft unmittelbar dienten. Ihnen wurde die lat. Bezeichnung physicus (»der Natur kundig«) beigelegt. Die gelegentlich noch unklare Abgrenzung zwischen den allgemeinen ärztlichen Aufgaben eines medicus und den besonderen eines Ph. (ähnlich lat. physica und medicina für Medizin) wurde im Al…