P. Th. hat eine staatstheoretische, eine religionsgeschichtliche und eine theologiehistorische Bedeutung. Diese drei Bedeutungsfelder waren in der Nz. mit unterschiedlicher Ausrichtung und Wertung auf die polit. Bedeutung von Glauben, Religion und Kirche bezogen. Die Unterschiede ergaben sich v. a. durch die Beurteilung des Verhältnisses von Religion und individueller Freiheit, von kirchl. Autorität und der an individuellen Freiheitsrechten orientierten bürgerlichen Gesellschaft.