Unter P. versteht man denjenigen Bereich obrigkeitlicher bzw. staatlicher Sanktionen, der bis weit ins 19. Jh. hinein in Europa die Befolgung der Anordnungen der ›guten Policey‹ (Polizei) sicherstellen sollte. Das P. beruhte institutionell darauf, dass die Polizei-Behörden seit dem Ende des 17. Jh.s innerhalb der Aufgaben der ›guten Policey‹ auch solche der Rechtsprechung wahrnahmen; sie konnten sog. Polizeistrafen verhängen, die insbes. im 19. Jh. in Polizeistrafgesetzbücher…