1. Definition
P. heißt Vielehe oder Mehrehe; teilweise wurde auch die Doppelehe (Bigamie) als P. bezeichnet. P. ist in der Form der Vielweiberei (Polygynie) oder Vielmännerei (Polyandrie) möglich; so unterschied in der Nz. auch noch das kanonische Recht [6. 260]. Als spezielle Form der P. galt die Leviratsehe. Sie bestand, wenn von zwei beieinander wohnenden, verheirateten Brüdern einer kinderlos verstarb und de…