Unter P. L. (›Armenrecht‹) versteht man die gesetzlichen Regelungen der Armenfürsorge in England und Wales vom 16. bis zum 19. Jh. sowie ihre praktische Ausgestaltung im Rahmen der Lokalverwaltung einschließlich des Aufenthalts- und Niederlassungsrechts (settlement law). Es entstand vor dem Hintergrund der sozialen Probleme, die mit der Ausweitung eines freien Arbeits-Marktes im ›langen‹ 16. Jh. einhergingen (unsichere Beschäftigungsverhältniss…