Ein P. (von lat. praeiudicium, ›Vorentscheidung‹, ›Vorurteil‹) ist eine frühere Entscheidung einer Rechtsfrage (Urteil), die sich in einem anderen Rechtsstreit erneut stellt.
1. Anglo-amerikanisches Recht
Das P. ist im anglo-amerikan. Recht im Bereich des case law (›Fallrechts‹) grundsätzlich rechtlich bindend. Dies bedeutet, dass jedes Gericht an die Entscheidung eines höheren Gerichts gebunden ist, bis eine noch höhere Instanz oder ein Gesetz die Entscheidung außer Kraft setzt. Hist…