Unter P. verstand man in der Frühen Nz. einen leitenden Minister, der über die anderen Minister eines Herrschers eine gewisse Aufsicht ausübte. Bei voller Ausbildung des Amtes, wie sie außerhalb Englands aber erst im 19. Jh. zu beobachten ist, stand er an der Spitze eines Kabinetts, das kollektiv die Regierungsgeschäfte wahrnahm, und war – in der Monarchie – dazu in der Lage, den Zugang anderer Minister zum Herrscher zu kontrollieren.