1. Begriff
Während das dt. Grundgesetz und die schweizer. Bundesverfassung die M. und die Pressefreiheit (= P.) als je ein eigenes Menschenrecht schützen, nehmen andere Grundrechtskataloge nur auf die P. (so etwa die belg. Verfassung) oder nur auf die M. (so etwa die Europ. Menschenrechtskonvention) Bezug. Dies hat seinen Grund v. a. darin, dass lang…