1. Inhalt und Herkunft
Bei der Formel P. L. S. (lat.; ›Der Fürst ist von den Gesetzen gelöst‹, d. h. an die Gesetze nicht gebunden) handelt es sich um eine sog. Parömie, also einen dem röm. Recht entnommenen Topos, dem im juristischen Diskurs um die Machtbefugnisse des Fürsten – insbes. um seine Gesetzgebungs-Befugnis – seit dem HochMA steigende Bedeutung zukam.
Wie bei zahlreichen anderen derartigen Rechtssprichwörtern veränderte sic…