Unter Fürstenrecht oder P. versteht man das wiss. bearbeitete Sonderrecht des Hoch-Adels. Eine wesentliche Quelle des P. bildeten die Hausnormen hochadeliger Familien; seit dem späten 13. Jh. wurden derartige Normen unter verschiedenen Bezeichnungen formuliert [8. 35]. Sie waren, insbes. als erbrechtliche Sukzessionsordnungen, eine gesamteurop. Erscheinung, welche die Rechtsliteratur des 17. und 18. Jh.s als Grundgesetze ansah (Leges fundamentales) …