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Privatfürstenrecht
(769 words)

1. Begriff, Quellen und Geltungsbereich

Unter Fürstenrecht oder P. versteht man das wiss. bearbeitete Sonderrecht des Hoch-Adels. Eine wesentliche Quelle des P. bildeten die Hausnormen hochadeliger Familien; seit dem späten 13. Jh. wurden derartige Normen unter verschiedenen Bezeichnungen formuliert [8. 35]. Sie waren, insbes. als erbrechtliche Sukzessionsordnungen, eine gesamteurop. Erscheinung, welche die Rechtsliteratur des 17. und 18. Jh.s als Grundgesetze ansah (Leges fundamentales) …

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Eisfeld, Jens, “Privatfürstenrecht”, in: Enzyklopädie der Neuzeit Online, im Auftrag des Kulturwissenschaftlichen Instituts (Essen) und in Verbindung mit den Fachherausgebern herausgegeben von Friedrich Jaeger (bis 2019), Georg Eckert, Ulrike Ludwig, Benjamin Steiner und Jörg Wesche. J.B. Metzler, Teil von Springer Nature. Copyright © Springer-Verlag GmbH, DE 2005-.. Consulted online on 10 June 2023 <http://dx.doi.org/10.1163/2352-0248_edn_COM_331109>
First published online: 2019



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